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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.1993 - 3 L 34/93   

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OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.1993 - 3 L 34/93 (https://dejure.org/1993,28850)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.09.1993 - 3 L 34/93 (https://dejure.org/1993,28850)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. September 1993 - 3 L 34/93 (https://dejure.org/1993,28850)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2023 - A 12 S 567/22

    Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Betreibensaufforderung; Belehrung in der

    Denn auf Bedenken gegen die örtliche oder sachliche Zuständigkeit eines Gerichts kann weder die Besetzungsrüge nach § 138 Nr. 1 VwGO noch die Rüge von Ausschließungsgründen nach § 138 Nr. 2 VwGO gestützt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.11.1983 - 9 CB 252.81 -, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.09.2005 - 3 L 410/04 -, juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.09.1993 - 3 L 34/93 -, juris Rn. 5).

    Nach alledem kann dahingestellt bleiben, ob sich der Kläger auf eine eventuelle Verletzung der örtlichen Zuständigkeit überhaupt noch berufen kann oder ob er das Rügerecht verloren hat (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.09.1993 - 3 L 34/93 -, juris Rn. 10), weil er sich im erstinstanzlichen Verfahren nicht auf die (vermeintliche) örtliche Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts Karlsruhe berufen hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2018 - 3 N 301.17

    Unzutreffend angenommene örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in

    Die von dem Zulassungsantrag geltend gemachte Besetzungsrüge - d.h. die Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) - kann grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass das Verwaltungsgericht die Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit unrichtig ausgelegt und angewandt und trotz seiner örtlichen Unzuständigkeit im vorliegenden Verfahren entschieden hat (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 27. September 2005 - 3 L 410/04 - juris Rn. 5 ff.; OVG Berlin, Beschluss vom 20. November 2000 - 3 N 122.00 - juris Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 14. Januar 1998 - 19 ZB 97.35721 - juris Rn. 3 ff; OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. September 1993 - 3 L 34/93 - juris Rn. 5).
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